Jugendbeteiligung fördern – Jugendgemeinderäte stärken
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Jugendbeteiligung fördern – Jugendgemeinderäte stärken
Beschluss der Juso-Landesdelegiertenkonferenz 2008 vom 03. bis zum 04. Mai 2008 in Tuttlingen
Wir Jusos fordern die Landesregierung auf, § 41a, (1) der baden-württembergischen Gemeindeordnung zu revidieren. Die fakultative Formulierung über die Einrichtung von Jugendgemeinderäten muss durch eine appellative ersetzt werden.
Jugendgemeinderäte sollen des Weiteren bei allen jugendrelevanten Fragen ein Anhörungsrecht in den Gemeinderäten erhalten. Zusätzlich soll in der Gemeindeordnung ein verbindliches Rede- und Antragsrecht für Jugendgemeinderäte in den Stadt- und Gemeinderäten festgelegt werden.