Kommunale Frauenbeauftragte ab 6.000 Einwohner/innen hauptamtlich einsetzen
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Kommunale Frauenbeauftragte ab 6.000 Einwohner/innen hauptamtlich einsetzen
Beschlossen auf dem Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg in Reutlingen am 18./19. Oktober 2013.
Kommunale Frauenbeauftragte ab 6.000 Einwohner/innen hauptamtlich einsetzen
Die SPD Baden-Württemberg fordert ab 6.000 EinwohnerInnen die hauptamtliche Einsetzung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und fordert alle Beteiligten auf kommunaler- und landespolitischer Ebene auf, sich bei den Verhandlungen zur Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes nachdrücklich für folgende Ausgestaltung des neuen Gesetzes einzusetzen:
· kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind in Kommunen ab 6.000 EinwohnerInnen hauptamtlich einzusetzen.