Kommunale Waffenbesitzsteuer

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
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Kommunale Waffenbesitzsteuer

Die Jusos Baden-Württemberg fordern die Einführung einer kommunalen Waffenbesitzsteuer.

Die Steuer muss in den baden-württembergischen Kreistagen und für die großen Kreisstädte in den Gemeinderäten verabschiedet werden.

Besteuert werden erlaubnispflichtige Schusswaffen im Sinne §1 Abs. 2 Nr. 1 des WaffG.

Steuerschuldner*in ist die auf dem Erlaubnisschein eingetragene Person.

Die Steuer wird als Jahressteuer in Höhe von 500€ pro Schusswaffe im Sinne §1 Abs. 2 Nr. 1 des WaffG erhoben.

Steuerbefreiung kann auf Antrag gewährt werden für:

1. Waffen von Inhabern und Inhaberinnen eines gültigen Jagdscheines, sofern die Waffen zur waidgerechten Jagdausübung erforderlich sind. Als erforderlich und geeignet gelten höchstens eine Flinte, eine Kugelbüchse, eine kleinkalibrige Langwaffe sowie eine großkalibrige Kurzwaffe,

2. Waffen von gefährdeten Personen nach §19 Abs. 1 WaffG,

3. Waffen von Personen, die diese aus dienstlichen oder gewerblichen Gründen besitzen,

4. Einzelladerbüchsen von Sportschützen die das Kaliber 5,7 mm nicht überschreiten,

5. Selbstladepistolen von Sportschützen die das Kaliber 5,7 mm nicht überschreiten.

Darüber hinaus fordern wir die baden-württembergische Landesregierung auf, die Bundesratsinitiative von Bremen zu unterstützen, die vorsieht, den privaten Waffenbesitz zu erschweren und private Großkaliber-Waffen (mit Ausnahme der oben genannten Gruppen) ganz zu verbieten.