Mehr Chancen für Beschäftigung und Teilhabe
Antragsteller*in: Landesvorstand
Status: angenommen in geänderter Fassung
Antragskommission: Annahme in Fassung der Antragskommission
Sachgebiet: AS - Arbeit und Soziales
MEHR CHANCEN FÜR BESCHÄFTIGUNG UND TEILHABE
Worum geht es in der Arbeitsmarktpolitik auf Landesebene?
Arbeitsmarktpolitik bedeutet Respekt und Wertschätzung. Es geht um Chancen und Perspektiven für die Menschen sowie um Unterstützung und Sicherheit durch einen starken Sozialstaat. Mit dem Bürgergeld, das seit dem 1. Januar 2023 gilt, hat die Bundesregierung unter Führung der SPD einen System- und Kulturwechsel in der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland angestoßen und Hartz IV endgültig überwunden. Wir als SPD Baden-Württemberg streben in diesem neuen Geist auch auf Landesebene einen politischen Richtungswechsel in der Arbeitsmarktpolitik an. Wir wollen mehr Respekt, mehr Chancen und mehr Unterstützung für erwerbslose Menschen in Baden-Württemberg.
Die grundlegenden Weichen in der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland werden vom Bund gestellt. Die Rolle der Länder in diesem Politikfeld ist freiwillig und ergänzend. Wir als sozialdemokratische Partei sind allerdings überzeugt, dass das Land Baden-Württemberg im Bereich der Arbeitsmarktpolitik viel mehr tun sollte. In Form eigener Initiativen und Förderprogramme zur Unterstützung relevanter Zielgruppen kann das Land die Bundesregelungen zielgerichtet ergänzen und somit seiner Verantwortung für erwerbslose Menschen in Baden-Württemberg gerecht werden.
Aufgrund der Kompetenzverteilungen zwischen Bund und Land ist der Handlungsrahmen der Länder hierbei allerdings eingeschränkt. Primär beschäftigt sich die Arbeitsmarktpolitik auf Landesebene daher mit drei Themenkomplexen: Erstens geht es um die Unterstützung sogenannter „arbeitsmarktferner Arbeitsloser“ (SGB II), die aufgrund diverser Vermittlungshemmnisse vor großen Schwierigkeiten bei der Reintegration in den Arbeitsmarkt stehen. Zweitens können die Länder die Transformation von Arbeitswelt und Gesellschaft gezielt mitbegleiten. Drittens verfügt das Land über Handlungsspielraum im Bereich der Fachkräftepolitik. In diesem Papier präsentieren wir unsere Forderungen für den ersten dieser drei Bereiche, also unsere Ideen, wie das Land Baden-Württemberg gezielt langzeiterwerbslose Personen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt und der Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen kann.
In Baden-Württemberg leben mehr als 80.000 langzeiterwerbslose Menschen (2021), die, wenn überhaupt, nur schwer einen Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Hierbei handelt es sich um Menschen, die seit mindestens einem Jahr die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II beziehen. Diese Zahl ist in der Zeit der Corona-Pandemie stark angestiegen. Unter den Langzeiterwerbslosen in Baden-Württemberg befinden sich dabei knapp 65.000 erwerbsfähige Personen. Diese gehören zu einer Zielgruppe, die mit vielfältigen Problemlagen und persönlichen Schicksalen konfrontiert ist und deren angestrebte Vermittlung in den Arbeitsmarkt, durch eine häufig große Distanz zum Arbeitsmarkt erschwert ist. In Baden-Württemberg machen diese Menschen rund ein Drittel aller Arbeitslosen aus.
Langzeitarbeitslosigkeit ist für Betroffene nicht allein eine Frage des Geldes. Häufig sehen sich langzeiterwerbslose Menschen auch mit sozialer Ausgrenzung, psychischen Belastungen oder Identitätskrisen konfrontiert. Darunter leidet in vielen Fällen auch das familiäre Umfeld. Häufig erhalten Betroffene zu wenig Unterstützung und verlieren zunehmend die Perspektive für einen beruflichen Neuanfang. Je länger Arbeitslosigkeit andauert, desto geringer sind die Chancen der Integration in den Arbeitsmarkt. Dabei handelt es sich in jedem Einzelfall um das persönliche Schicksal eines Menschen und seiner Familie.
Wir als SPD Baden-Württemberg wollen eine Kultur der Unterstützung auf Augenhöhe. Unser Ziel ist es, die Potentiale von Menschen zu fördern und neue Perspektiven zu ermöglichen. Daher fordern wir vom Land Baden-Württemberg neue Impulse zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und anderen „arbeitsmarktfernen Personen“ in den Arbeitsmarkt. Damit wollen wir die Arbeitsmarktpolitik des Bundes zielgerichtet ergänzen. Hierzu gehören Programme zur individuellen Förderung, der Ausbau von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, gezielte Unterstützung zur Überwindung gesundheitlicher Probleme sowie die Stärkung des Sozialen Arbeitsmarkts. Nur so können wir möglichst vielen Langzeitarbeitslosen im Land neue berufliche und damit auch gesellschaftliche Optionen eröffnen. Vor dem Hintergrund des sich immer weiter verschärfenden Arbeits- und Fachkräftemangels kann es sich Baden-Württemberg gar nicht erlauben, auf vorhandene Potenziale zu verzichten. Dafür braucht es endlich eine Arbeitsmarktpolitik für Baden-Württemberg, die die Herausforderungen zielgerichtet und nachhaltig angeht.
Warum braucht es eine neue Arbeitsmarktpolitik für Baden-Württemberg?
Langzeitarbeitslosigkeit gehört zu den zentralen Herausforderungen der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik in Baden-Württemberg. Sowohl zur passgenauen Unterstützung Betroffener als auch im Angesicht des zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangels im Land braucht es hier gezielte politische Richtungsweisungen. Die Landesregierung ist hier im Besonderen gefragt. Ergänzend zur Bundespolitik muss sie ihre Möglichkeiten nutzen, um gezielt auf die Situation in Baden-Württemberg einzugehen. Doch aktuell lässt sich keine klare Linie in der Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung erkennen. Durch finanziell schwach aufgestellte Programme mit geringer Planbarkeit wird Grün-Schwarz seiner Verantwortung für erwerbslose Menschen, den sozialen Beschäftigungsträgern und dem Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg nicht gerecht.
Dabei hat Baden-Württemberg einst deutschlandweit Maßstäbe für gute Landesarbeitsmarktpolitik gesetzt. Durch das „Landesprogramm für gute und sichere Arbeit“, das die sozialdemokratische Arbeits-und Sozialministerin Katrin Altpeter 2014 ins Leben gerufen hat, war Baden-Württemberg auf dem Weg Musterland für erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik zu werden. Durch landeseigene Aktivitäten und spezielle Programme wurde hier bestimmte arbeitsmarktpolitische Zielgruppen wie junge Menschen, Langzeitarbeitslose oder Ältere unterstützt. Die fünf Bausteinen des Programms setzten dabei innovative Maßstäbe, insbesondere der „Passiv-Aktiv-Tausch“ zur Förderung des Sozialen Arbeitsmarkts fand bundesweit Anerkennung und Nachahmung. Im Kern geht es dabei darum, den sogenannten Regelbedarf und die Unterbringungskosten stattdessen als Zuschuss für eine Beschäftigung einzusetzen, wodurch der passive Empfang von Arbeitslosengeld durch aktive Teilhabe am Arbeitsleben ersetzt wird. Mittlerweile wurde dieser „Passiv-Aktiv-Tausch“ auf Bundesebene in ein Regelinstrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik (§ 16i SGB II) überführt.
Diese erfolgreiche Politik wurde von Grün-Schwarz nach dem Regierungswechsel im Jahr 2016 leider nicht fortgesetzt. Das arbeitsmarktpolitische Papier der aktuellen Landesregierung von Baden-Württemberg nennt sich „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“. Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein auf Dauer angelegtes Programm mit strukturellem Anspruch und klaren politischen Zielen, sondern vielmehr um eine Reihe finanziell schlecht ausgestatteter Projektförderungen. Ein Fokus auf die gezielte Unterstützung klar definierter Zielgruppen ist nicht erkennbar. Den Passiv-Aktiv-Tausch zur Eingliederung erwerbsloser Menschen in den Sozialen Arbeitsmarkt hat die Landesregierung bedauerlicherweise auslaufen lassen, ohne Strukturen anderweitig weiterzudenken und die Potentiale der Landeskompetenzen in diesem Bereich auszuschöpfen. Stattdessen legt sie den Fokus auf Beratungsangebote zur Arbeitsmarktintegration, Ideenwettbewerbe und Aufmerksamkeitskampagnen. Unserer Meinung nach ist das zu wenig.
Arbeitsmarktpolitik in Baden-Württemberg ist weder gesetzlich verankert noch strukturell auf Dauer angelegt. Stattdessen setzt die grün-schwarze Landesregierung ausschließlich auf Projektfinanzierung. Sowohl das Programm zur Beschäftigungsförderung und Jugendhilfe (BeJuga), das Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern unterstützt, als auch die Arbeitslosenberatungszentren (ALOZ), die kostenlose Beratung anbieten, sind nicht langfristig durchfinanziert. Stattdessen setzt die Landesregierung lediglich auf befristete Förderungen. Den Trägern fehlt dadurch Planungssicherheit, was sich besonders auf deren Personalsituation negativ auswirkt. Wir halten das lediglich projektorientierte Vorgehen der grünschwarzen Landesregierung im Umgang mit Langzeitarbeitslosigkeit für falsch. Es handelt sich hier nicht um eine vorübergehende Erscheinung, sondern um ein dauerhaftes gesellschaftliches Phänomen, das entsprechend dauerhafte politische Lösungen von uns fordert. Auch in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs und des Arbeitskräftemangels benötigen viele langzeiterwerbslose Menschen die gezielte Unterstützung des Staates, Beschäftigung zu finden und am Arbeitsleben teilzuhaben.
Wir als SPD Baden-Württemberg wollen daher eine neue Arbeitsmarktpolitik für Baden-Württemberg. Unsere Forderungen zielen darauf ab, dauerhafte Strukturen zu schaffen, bewusst den Spielraum des Landes zur Unterstützung von Arbeitslosen zu nutzen und Bundesreglungen gezielt zu ergänzen.
Unsere Forderungen für Baden-Württemberg
Im Zentrum unserer Forderungen steht entsprechend der Landeskompetenzen in der Arbeitsmarktpolitik die Zielgruppe der sogenannten „arbeitsmarktfernen Erwerbslosen“. Wir wollen Menschen mit besonderem Förderbedarf bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen und ihnen Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Unser Fokus liegt dabei auf der Stärkung des Sozialen Arbeitsmarkts. Denn wir sind überzeugt, dass der Soziale Arbeitsmarkt nicht nur Betroffenen eine angemessene Form der Teilhabe am Erwerbsleben ermöglicht, sondern auch zur Stützung der sozialen Infrastruktur in Baden-Württemberg – vor allem auf kommunaler Ebene – beiträgt.
Erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik geht Hand in Hand mit guter Sozialpolitik. Beispielsweise Themen wie der Ausbau von Kinderbetreuung, gute ambulante Pflegeinfrastruktur oder die Inklusion von Menschen mit Behinderung spielen hier eine große Rolle. Unsere sozialpolitischen Grundlinien haben wir im „Sozialen Aufbruch für Baden-Württemberg“ niedergeschrieben.
Zusätzlich zur Dimension des Sozialen Arbeitsmarkts, die in diesem Papier behandelt wird, hat Landesarbeitsmarktpolitik zudem zwei weitere Ebenen, die an dieser Stelle jedoch nicht gesondert thematisiert werden: die Transformation der Wirtschaft und der Arbeitswelt sowie die Fachkräftesicherung. Positionierungen zu diesen Themenbereichen wollen wir zeitnah erarbeiten.
Die Landesarbeitsmarktpolitik für Baden-Württemberg braucht dringend dauerhafte Strukturen und neue Impulse. Das Land muss seine Spielräume in diesem Bereich nutzen, um seiner sozial- und wirtschaftspolitischen Verantwortung nachzukommen und bestehende Regelungen für den baden-württembergischen Kontext gezielt zu ergänzen. Im Folgenden präsentieren wir unsere Forderungen, um Strukturen zu stärken und zu verstetigen, Erfolgskonzepte wiederaufleben zu lassen und bestehende Bausteine der Arbeitsmarktförderung gezielt weiterzuentwickeln.
Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren
Als SPD möchten wir gute sozialversicherungspflichtige Beschäftigung statt Arbeitslosigkeit fördern. Die grün-schwarze Landesregierung unternimmt hier leider so gut wie nichts. Dabei stehen mit den Instrumenten des Sozialen Arbeitsmarkts aus §16 SGB II hierfür bereits innovative Instrumente zur Verfügung, die unter sozialdemokratischer Führung als „Passiv-Aktiv-Tausch“ in Baden-Württemberg erdacht wurden.
Die Grundidee der „sozialen Beschäftigungsförderung“ ist, dass Betroffene einen staatlich geförderten Arbeitsplatz erhalten. Dieser macht sie unabhängig von Sozialhilfeleistungen des Staates. So soll „Arbeit statt Arbeitslosigkeit“ finanziert werden. Hierzu bietet § 16 SGB II besondere Fördermöglichkeiten, die wir in Baden-Württemberg konsequent nutzen und umsetzen wollen. Damit möchten wir einen Mehrwert für alle schaffen. Langzeitarbeitslosen ermöglichen wir einen Arbeitsplatz und dadurch Teilhabe und Partizipation an Arbeitswelt und Gesellschaft. Arbeitgeber*innen können das bestehende Arbeitskräftepotenzial mit reizvollen finanziellen Bedingungen nutzen. Handelt es sich um gemeinwohlorientierte Tätigkeiten (etwa in einem Sportverein oder bei einer Gemeinde), profitiert zudem die Gesellschaft.
Durch Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes können die Jobcenter seit 2019 Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose spezifisch fördern. Hierbei sind insbesondere § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zu nennen. Wir möchten diese Förderinstrumente auf Landesebene weiterdenken und weiterentwickeln.
Zudem geht es in § 16 SGB II unter anderem auch gezielt um die Schaffung regulärer Arbeitsplätze, insbesondere in Handwerksbetrieben und im Gesundheitswesen. In Bereichen, in denen akuter Personalmangel herrscht, sollten hierbei entsprechende Qualifikationsmöglichkeiten angeboten werden. Hierbei spielen die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit eine unterstützende Rolle, um Personalbedarfe zu ermitteln.
Die Gesetzgebung des Bundes sieht eine Reihe an Instrumenten zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vor:
Mit § 16e SGB II (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) können Arbeitgeber*innen mit einem zweijährigen Lohnkostenzuschuss gefördert werden, wenn diese Menschen einstellen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Dabei beträgt der Lohnkostenzuschuss im ersten Jahr der Förderung 75% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts und 50% im zweiten Förderjahr. Die Regelungen in § 16i SGB II unterstützen zudem Träger*innen von Maßnahmen und Arbeitgeber*innen in Form eines Lohnkostenzuschusses, wenn diese Menschen einstellen, die seit sechs Jahren im Leistungsbezug sind. Der Lohnkostenzuschuss wird hierbei für bis zu fünf Jahre gewährt. Er beträgt in den ersten beiden Förderjahre 100% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts, im dritten Jahr 90%, im vierten Jahr 80% und im fünften Jahr 70%. Hierfür wurde der Eingliederungstitel der Jobcenter um etwa eine Milliarde Euro pro Jahr erhöht. Zugleich bildet der Passiv-Aktiv-Transfer (Bundes-PAT) beim Bund eine mögliche zweite Finanzierungssäule der geförderten Beschäftigung nach §16i SGB II.
Wir wollen diese Regelungen gezielt ergänzen und mit Landesmitteln zusätzlich unterstützen:
Wir fordern, dass das Land Baden-Württemberg für Maßnahmen nach § 16i SGB II eine Sachkostenpauschale finanziert und in der Degressionsphase den Lohnkostenzuschuss im fünften Jahr von 70% auf 75% aufstockt. Unser erklärtes Ziel dabei ist es, die Kommunen zu Partnern zu machen und den Erfolg der Maßnahmen durch Unterstützung der lokalen Ebene zu sichern. Daher soll die Landesförderung an eine zusätzliche Aufstockung des Lohnkostenzuschusses durch die Kommunen auf insgesamt 80% geknüpft werden.
Um die Dauerhaftigkeit von Arbeitsplätze zu fördern und den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen, möchten wir zudem, dass das Land im Rahmen einer Prämienzahlung Zuschüsse zu den Projektförderungen gewährt:
Wir fordern, dass bei Maßnahmen nach § 16e SGB II bei Arbeitgeber*innen des ersten Arbeitsmarkts eine einmalige Prämie in Höhe von maximal 3000 Euro pro Arbeitsplatz für die geleistete Integrationsarbeit gewährt werden, wenn das Arbeitsverhältnis 12 Monate bestanden hat.
Bei Maßnahmen nach § 16i SGB II bei gemeinnützigen oder kommunalen Arbeitgeber*innen soll zudem für die Bereitstellung geeigneter Arbeitsplätze eine Prämie in Höhe von maximal 3.000 Euro pro Arbeitsplatz und Jahr gewährt werden, wenn der Arbeitsvertrag für mindestens fünf Jahre abgeschlossen wird.
Wir wollen darüber hinaus, dass gemeinnützigen Arbeitgeber eine einmalige Erfolgsprämie in Höhe von maximal 6.000 Euro gewährt wird, wenn nachweislich eine Integration von Beschäftigen aus dem SGB-II-Leistungsbezug auf dem ersten Arbeitsmarkt erfolgen konnte und spätestens nach sechs Monaten keine SGB-II-Leistungen mehr bezogen werden.
Die Prämien werden aus dem Landeshaushalt finanziert und gegebenenfalls durch Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) der Europäischen Union ergänzt.
Die Regelungen des Bundes sehen zudem Möglichkeiten zur Teilhabe besonders arbeitsmarktferner Personen vor:
Die Grundidee dabei ist, dass Langzeitarbeitslose einen staatlich geförderten Arbeitsplatz erhalten, der sie unabhängig von Sozialhilfeleistungen macht. Dies ist nach § 16e SGB II dann möglich, wenn arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose trotz Unterstützung bei der Vermittlung durch die Jobcenter bereits seit zwei Jahren arbeitslos sind.
Auch dieses Instrument wollen wir auf Landesebene stärken:
Wir möchten, dass das Land Baden-Württemberg darüber hinaus die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II mit gemeinwohlorientierten Tätigkeiten im öffentlichen Sektor auch mit landeseigenen Mitteln fördert.
Zudem möchten wir, dass Betroffene in sogenannter öffentlich-geförderter Beschäftigung arbeiten können. Dabei bekommen der Arbeitgeber ergänzend zu den Leistungen nach § 16e SGB II Zuschüsse des Landes. Zuwendungsfähig soll demnach das Gesamtbruttoentgelt des geförderten Arbeitnehmenden sein, sowie die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (bei einem Pauschalsatz von 20,4% des Gesamtbruttolohns). Das Land soll dabei 90% der verbleibenden Kosten tragen, wenn die restlichen 10% von der kommunalen Ebene beigesteuert werden. Wir wollen die Kommunen zu Partner machen, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen vor Ort Unterstützung erfahren. So können Langzeitarbeitslose im öffentlichen Interesse liegenden wettbewerbsneutralen Tätigkeiten im Sinne von § 16d SGB II übernehmen, beispielsweise in Sportvereinen, im Sozialbereich oder in der kommunalen Grünflächenpflege. Dadurch schaffen wir einen Mehrwehrt für Langzeitarbeitslose, die in Arbeit kommen, für die Gesellschaft, die aktiv von dieser Arbeit profitiert, und für gemeinwohlorientierte Arbeitgeber, die mit zunehmendem Arbeitskräftemangel kämpfen.
Zur Sicherstellung guter und fairer Arbeit sind die Förderung der Projekte bzw. Beschäftigungsträger des sozialen Arbeitsmarkts an folgende Bedingungen zu knüpfen: Erstens müssen reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit den Betroffenen geschlossen werden. Zweitens sollte die Entlohnung in Anlehnung an das tarifliche Niveau der jeweiligen Branche erfolgen, um Unterbietungswettbewerb beispielsweise gegenüber regulären Handwerksbetrieben bzw. dem öffentlichen Dienst zu unterbinden. Drittens wollen wir, auch angesichts der vielen freien Stellen und dem grassierenden Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt, am Ziel der Eingliederung von Betroffenen in dem regulären Arbeitsmarkt festhalten. Beschäftigungen im sozialen Arbeitsmarkt sollten deshalb wo möglich mit Qualifizierung und Vermittlung verbunden werden.
Für die Gruppe besonders arbeitsmarktferner Menschen, die zwar dem Grunde nach erwerbsfähig sind, aufgrund ihrer Einschränkungen aber (noch) keine Perspektive auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben (und daher für eine Förderung nach § 16i / 16e nicht in Frage kommen), braucht es zudem Fördermöglichkeiten von Beschäftigungsangeboten zur beruflichen Teilhabe, beispielsweise Integrationsjobs mit Mehraufwandsentschädigung und einer Regiekostenpauschale für die Träger.
Arbeitslosenberatungszentren in die Fläche bringen
Wir wollen die bereits vorhandenen Strukturen der baden-württembergischen Arbeitslosenberatungszentren (ALOZ) stärken. Die zwölf ALOZ im Land haben als unabhängige Beratungsstellen mit barrierearmen Angeboten für besonders „arbeitsmarktferne“ bzw. benachteiligte Personen einen besonderen Stellenwert. Die Zentren sind hierbei nicht nur als arbeitsmarktpolitisches Instrument von großer Bedeutung, sondern auch als soziale Schnittstelle für die Betroffenen, da hier durch den persönlichen Kontakt und das niederschwellige Angebot zielgenau auf die Menschen und ihre individuellen Nöte und Bedürfnisse eingegangen werden kann.
Gerade diesen befähigenden Charakter möchten wir als SPD in Zukunft stärken. Einerseits möchten wir die ALOZ flächendeckend ausbauen und so für alle betroffenen Menschen Anlaufstellen schaffen möchten. Andererseits wollen wir die ALOZ in ihrer Ausstattung stärken und den Trägern größere Gestaltungsfreiräume einräumen. Hierbei soll insbesondere die digitale Ausstattung gefördert werden, damit eine zeitgemäße Begleitung und Betreuung der Betroffenen sichergestellt werden kann.
Die Verstetigung der Finanzierung der ALOZ soll zudem ein kontinuierliches Arbeiten ermöglichen, das bei der aktuell kurzfristig angelegten Projektförderung nur schwer möglich ist. Die Regelungen in § 17 SGB II (Einrichtungen und Dienste für Leistungen zur Eingliederung) und § 18 SGB II (Örtliche Zusammenarbeit) werden in diesem Kontext bewusst einbeziehen, um das Konzept der ALOZ in Baden-Württemberg zielgerichtet weiterzuentwickeln.
Beschäftigungsförderung und Jugendhilfe dauerhaft verbinden
Langzeitarbeitslose sehen sich besonderen Schwierigkeiten beim Einstieg oder Wiedereinstieg in das Erwerbsleben ausgesetzt. Wenn in Bedarfsgemeinschaften Kinder und Jugendliche betroffen sind, hat dies schwerwiegende Folgewirkungen für die Gesellschaft und die Betroffenen. Die Entwicklungschancen von Kindern, die im Kontext von Erwerbslosigkeit und Armut aufwachsen, sind wesentlich beeinträchtigt. Kinder aus Familien im Sozialleistungsbezug werden im späteren Leben häufiger ebenfalls sozialhilfeabhängig.
Seit Juli 2017 fördert das Land Baden-Württemberg daher mit dem Projekt „Beschäftigungsförderung und Jugendhilfe gemeinsam anpacken“ (BeJuga) an 22 Projektstandorten die qualitative und quantitative Vernetzung zwischen Beschäftigungsförderung und Jugendhilfe. BeJuga zielt dabei darauf ab, langzeitarbeitslose Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind einen niederschwelligen Zugang zu weiterführenden Beratungs-, Betreuungs- und Beschäftigungsangeboten zu ermöglichen. An den Projektstandorten arbeiten qualifizierte Ansprech- und Vertrauenspersonen mit den Familien zusammen. Seit 1. Juli 2022 hat die Landesregierung das Programm um zehn weitere Modellregionen auf nun 32 erweitert.
Durch dieses Angebot wird die Gesamtsituation von Familien im Hinblick auf Erwerbsbeteiligung analysiert, evaluiert und gestärkt. Das halten wir für einen wichtigen Ansatz, den wir stärken möchten. Wir wollen das Programm BeJuga daher flächendeckend in allen Kreisen ausbauen. Das Fördervolumen beträgt aktuell pro Standort 75.000 Euro pro Jahr, insgesamt beläuft sich die Förderung bei 32 Standorten daher auf 2,4 Millionen Euro pro Jahr. Wir möchten, dass es in jedem der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg einen BeJuga Standort gibt. Die Fördersumme muss dabei aufgrund eingetretener Kostensteigerungen angepasst werden. Außerdem fordern wir die Weiterentwicklung von BeJuga zu einem ganzheitlichen, institutionenübergreifenden Regelförderinstrument in Baden-Württemberg für Familien zur Teilhabe in der Erwerbsgesellschaft.
Teilzeitausbildung stärken
Eine qualifizierte und hochwertige Berufsausbildung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Integration in den Arbeitsmarkt. Deshalb bleibt die SPD bei ihrer Forderung, allen jungen Menschen eine Ausbildung zu garantieren, denn trotz freier Ausbildungskapazitäten bleiben jährlich viele tausend junge Menschen ohne Ausbildungsplatz. Dem darf das Land nicht weiter tatenlos zusehen. Besonders Menschen mit Familienverantwortung haben es aber oftmals schwer, eine Berufsausbildung zu realisieren. In dieser Situation bietet eine Ausbildung in Teilzeit Eltern und pflegenden Angehörigen neue Wege, um erfolgreich in den Beruf einzusteigen. Zudem eröffnet diese Ausbildungsform auch Unternehmen die Chance, dem wachsenden Fachkräftebedarf zu begegnen und Auszubildende zu gewinnen.
Bereits seit 2005 ist laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Teilzeitausbildung möglich. Durch die Neuregelungen des BBiG aus dem Jahr 2020 wurde die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung nochmals gestärkt. Voraussetzung für eine Ausbildung in Teilzeit ist lediglich der gemeinsame Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden auf Verkürzung der Arbeitszeit.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Möglichkeit einer Ausbildung in Teilzeit noch viel zu wenig bekannt ist. Das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg informiert bereits landesweit über die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung und fördert die Umsetzung und Verbreitung der Teilzeitausbildung in Baden-Württemberg. Hierfür erhält das Netzwerk einen jährlichen finanziellen Zuschuss von 100.000 Euro vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg.
Diesem Mangel an Bekanntheit sowohl bei den Unternehmen als auch bei den potentiellen Auszubildenden und sogar bei einigen Beratungsstellen möchten wir entgegentreten. Aus unserer Sicht ist daher eine landesweit angelegte Kampagne zur Erhöhung der Bekanntheit der Teilzeitausbildung notwendig. Vergleichbare Kampagnen sind aktuell in Nordrhein-Westfalen (www.ausbildung-inteilzeit.nrw) und in Hessen (www.teilzeitausbildung.de) gestartet worden.
Außerdem sollten etwa auch Ministerien und Landesbetriebe mehr auf die Möglichkeiten einer Ausbildung in Teilzeit aufmerksam machen, etwa bei Stellenausschreibungen, die sich an Auszubildende richten. Diese könnten den Zusatz tragen „Die Ausbildung ist auch in Teilzeit möglich“.
Assistierte Ausbildung weiterentwickeln
Mit dem Programm „Assistierte Ausbildung für Berufe in der Pflegehilfe und Alltagsbetreuung“ (APA), das vom Land Baden-Württemberg und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert wird, werden junge Menschen mit Förderbedarf beim Berufseinstieg in die Pflege unterstützt. Im Pflegebereich besteht ein großer Fachkräftemangel. Gleichzeitig gibt es junge Menschen, die gerne einen Pflegeberuf erlernen möchten, aber Unterstützung bei der entsprechenden Ausbildung benötigen. APA schafft hier Abhilfe.
Neben einer Vorbereitungsphase, in der die Teilnehmenden sich einen Überblick über die verschiedenen Pflege- und Betreuungsberufe verschaffen können und ein Bewerbungstraining erhalten, werden die jungen Menschen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz in einer Einrichtung unterstützt. In einer zweiten Phase beginnt die Ausbildung. Während dieser Zeit stehen den Auszubildenden sozialpädagogische Ansprechpartner zur Seite. Falls erforderlich, können die Teilnehmenden auch Förderunterricht einschließlich Sprachförderung erhalten. Darüber hinaus können auch die ausbildenden Einrichtungen unterstützt werden.
Dieses Angebot möchten wir als SPD weiter ausbauen und fördern. Wir möchten die Zahl der 12 geförderten Projekte in Baden-Württemberg massiv erhöhen und in jedem Landkreis Baden-Württembergs möglich machen, zudem werden wir die Betreuung der Auszubildenden durch sozialpädagogische Kräfte stärken. Auch Vollausbildungen insbesondere in Gesundheits-,Erziehungs- und Sozialberufen müssen begleitet werden können.
Auch mit Blick auf Zielgruppen der Jugendsozialarbeit sind weitere Förderprogramme zu entwickeln. Gezielte, arbeitsweltbezogene Hilfen existieren hier so gut wie nicht, wären aber dringend angezeigt. Viele junge Menschen haben über die bestehenden Regelförderungen keine Chancen auf den Einstieg in Ausbildung und Beruf, weshalb es Programme zur niedrigschwelligen Förderung junger Menschen beim Einstieg in Ausbildung und Beruf entsprechend den Möglichkeiten und Standards der Jugendsozialarbeit / Jugendhilfe braucht. Hierzu zählen auch jugendspezifische Beschäftigungsangebote beispielsweise im Rahmen von offener Jugendarbeit und anderen jugendkulturell adäquaten Settings mit sozialpädagogischer Begleitung.
Stärkung der Strukturen
Die Vorschläge der SPD Baden-Württemberg zur Stärkung des Landesarbeitsmarkts wurden in einem breiten Beteiligungsprozess mit den wesentlichen Akteur:innen aus Gewerkschaften, Sozialverbänden und Trägern erarbeitet. Die SPD ist der festen Überzeugung, dass die verschiedenen Maßnahmen für mehr Beschäftigung und Teilhabe sorgen, und wird im Schulterschluss mit den verschiedenen Beteiligten daher konkrete Umsetzungsvorschläge auf den Tisch legen. Dazu gehört auch eine echte und auskömmliche strukturelle Förderung der gemeinnützigen Trägerstrukturen in der Beschäftigungsförderung, ohne die eine Etablierung dauerhafter und verlässlicher Strukturen für den sozialen Arbeitsmarkt im Land nicht möglich ist. Die SPD will die Potenziale der Träger auch dahingehend nutzen, dass finanzielle Möglichkeiten geschaffen werden, um besonders innovative Projekte im Bereich Beschäftigung und Qualifizierung für langzeitarbeitslose Menschen zu unterstützen. Gerade die verschiedenen Träger mit ihren vielfältigen Erfahrungen sind besser in die Landesarbeitsmarktpolitik einzubinden.