Mehr Gleichberechtigung im Adoptionsverfahren und Abstammungsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften sowie Regenbogenfamilien

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
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Mehr Gleichberechtigung im Adoptionsverfahren und Abstammungsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften sowie Regenbogenfamilien

In vielen Bereichen des Adoptions- und Abstammungsrechts sind angehende Regenbogenfamilien oder eingetragene Lebenspartnerschaften nicht mit heterosexuellen Paaren gleichgestellt. Oft stoßen betroffene Partnerschaften auf bürokratische Hürden, Widerstand, Mehrkosten und Probleme.

Eingetragene Lebenspartner:innen können bisweilen nicht gemeinschaftlich adoptieren. Sie müssten die eingetragene Lebenspartnerschaft erst in eine Ehe umwandeln lassen oder das Kind per Sukzessivadoption adoptieren. Das bedeutet: Zuerst muss ein Teil das Kind adoptieren, in einem zweiten Schritt der andere Teil. Es sind damit zwei Einzeladoptionen nötig und somit müssen ein erhöhter bürokratischer Aufwand und Mehrkosten in Kauf genommen werden.

Daraus ergeben sich folgende Forderungen:

Wir fordern: Änderung der Definitionen von Mutter und Vaterschaft im Abstammungsrecht und damit verbundene Ermöglichung von „Mit-Mutterschaft“ oder „Mit-Vaterschaft“

Wir fordern: Ermöglichung gemeinsamer Adoption für eingetragene Lebenspartnerschaften