Mehr Transparenz und Basisdemokratie in der Antragsbehandlung der LDK
Laut Statut der Jusos Baden-Württemberg (gemäß §5(6)) erfolgt der Antragsschluss für die Landesdelegiertenkonferenz sechs Wochen vor dem Beginn der jeweiligen LDK. Daran anschließend wird gemäß Statut das Antragsbuch drei Wochen vorher veröffentlicht. Wir
fordern die Ergänzung des Statuts um das Folgende: Jeder Kreis hat eine Woche lang nach der Veröffentlichung des Antragsbuches Zeit einen Antrag zu nominieren, der anschließend verpflichtend auf der LDK zur Abstimmung gestellt werden muss. Die Stimme für die Antragsnominierung wird von dem/der jeweiligen Kreisvorsitzenden der Jusos über E-Mail beim Landesbüro eingereicht. Die Reihenfolge der Anträge auf der LDK wird durch die Zahl der Stimmen für den jeweiligen Antrag bestimmt. Bei Stimmengleichheit zweier oder mehrerer Anträge entscheidet das Präsidium über die Reihenfolge. Wird die verfügbare Zeit auf der LDK nicht durch die Zahl der nominierten Anträge ausgeschöpft, wird die Antragsliste mit vom Präsidium ausgewählten Anträgen aufgefüllt. Wenn mehr Anträge nominiert sind als zeitlich abgearbeitet werden können, werden zeitlich nicht unterbringbare nominierte Anträge auf dem nächsten Landesausschuss in fortlaufender Reihenfolge behandelt. Die Stimmenverteilung der nominierten Anträge wird drei Tage vor dem Beginn der Landesdelegiertenkonferenz veröffentlicht. Spätestens am Ende des ersten Tages der Delegiertenkonferenz muss auch die Bekanntgabe über die Reihenfolge der möglichen noch zu füllenden Anträge erfolgen, die vom Präsidium ausgewählt werden.