Schluss mit gewerblicher Lebensmittelverschwendung, Entkriminalisierung des sog. „Containerns“

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
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Gremium: Landesparteitag

Sitzung: Landesparteitag Freiburg 2020

Bezeichnung: IR 6

Antragsteller: KV Ulm

Empfehlung: Annahme in der Fassung der Antragskommission

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung

Text

18 Millionen Tonnen Lebensmittel werden nach Einschätzungen des WWF jedes Jahr in Deutschland unverbraucht in den Müll geworfen. Wir fordern daher:

1. dass, das sogenannte „Containern“, bei dem hauptsächlich Privatpersonen in den Abfallcontainern der Einzelhändler nach weiterhin verzehrbaren Lebensmitteln suchen, nicht mehr unter Strafe gestellt wird.

2. dass die Haftung des Händlers bei einem freiwilligen Inverkehrbringens mittels „Containern“ und Spenden (z.B. an die Tafel) entfällt.

3. dass es für gewerbliche Händler zukünftig strafbar sein muss, abgelaufene, jedoch noch verzehrbare Lebensmittel einfach wegzuwerfen. Stattdessen sollten Händler abgelaufene und noch verzehrbare Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen wie die Tafel spenden oder an anderen Gruppen wie beispielsweise „Food Saver“ unentgeltlich weitergeben. Dies muss streng überwacht werden.