Sozialrechtlicher Mindestbedarf für Bezieher von ALG II und Sozialhilfe sichern

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Sozialrechtlicher Mindestbedarf für Bezieher von ALG II und Sozialhilfe sichern

Beschlossen auf dem Landesparteitag der SPDBW am 29. März 2014

Sozialrechtlicher Mindestbedarf für Bezieher von ALG II und Sozialhilfe sichern

1. Wir fordern die SPD-Fraktion und die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die im SGB II und SGB XII genannten Träger der „Kosten der Unterkunft“ die regional zu ermittelnden Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf Basis der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts ermitteln.

2. Die Träger der „Kosten der Unterkunft“ nach SGB II und SGB XII sind verpflichtet, ihre Überprüfungsergebnisse nach § 22 (2) SGB II den entsprechenden demokratischen Gremien (Kreistag / Gemeinderat) vorzulegen.