Umsetzung der Inklusion - Dauer der Schulpflicht muss erhöht werden
Umsetzung der Inklusion - Dauer der Schulpflicht muss erhöht werden
Durch Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt auch Deutschland das Recht von Menschen mit einer Behinderung auf Bildung vertraglich an. Wir fordern, dass die Schulpflicht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die durch Krankheit oder Behinderung ihren gewünschten Schulabschluss nicht innerhalb der Zeit der Schulpflicht absolvieren können, verlängert werden kann. Es muss gesetzlich möglich sein, dass Schüler*innen, die durch Krankheit oder Behinderung eine oder mehrere Klassenstufe(n) wiederholen mussten oder zeitweilig keine Schule besuchen konnten, an einer Regelschule ihren gewünschten Abschluss machen können. Nach § 84 Absatz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg kann die Schulpflicht für einer „auf der Grundschule aufbauenden Schule“ für zwei Jahre verlängert werden, wenn der Schüler*innen einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat. Diese zwei Jahre sollten aber auf mindestens 5 Jahre, im (begründeten) Einzelfall auch mehr, verlängert werden können, damit auch kranke/behinderte Schüler*innen, die zuvor an einer anderen Schule waren (z. B. Hauptschule/Realschule oder Fernschule), die Möglichkeit haben, einen höherwertigen Abschluss (z. B. Realschulabschluss/Abi an einer Regelschule und auch an einem beruflichen Gymnasium) zu machen. Gerade durch Krankheit und Behinderung müssen Schüler*innen oft Umwege gehen. Es kann beispielsweise sein, dass ein Schüler*innen krankheitsbedingt für seinen Schulabschluss solange braucht, dass er bereits über 20 Jahre alt ist (beispielsweise durch krankheitsbedingte zeitweilige Unterbrechung des Schulbesuches) und nicht mehr schulpflichtig. Möchte dieser Schüler*innen dann einen höherwertigen Abschluss machen, hat er nicht viele Möglichkeiten. Denn die Realschule/das Gymnasium darf ihn nicht mehr aufnehmen, die Abendrealschule/das Abendgymnasium aber ebenfalls nicht, da man dafür bereits berufstätig gewesen sein musste. Diese Möglichkeit der Verlängerung der Schulpflicht sollte offiziell und gesetzlich geregelt sein. Ansonsten werden behinderte/kranke Schüler*innen, die Klassenstufen wiederholen oder den Schulbesuch krankheitsbedingt aussetzen mussten, und einen höherwertigen Abschluss erwerben möchten, diskriminiert und ihre Teilhabe verhindert.