Unsere Vision einer modernen Hochschule
Unsere Vision einer modernen Hochschule
Die Pandemie hat wie ein Brennglas gesellschaftliche Probleme aufgezeigt, so auch an den Hochschulen. Hochschulen sind Strukturen aus dem Mittelalter, die sich in vielen Aspekten noch nicht ausreichend modernisiert haben.
Uns Jusos Baden-Württemberg ist es ein Anliegen, dass alle Menschen in unserem Land gleich und gerecht Zugang zu den Hochschulen haben. Dafür müssen die gesetzlichen Grundlagen, die Organisation und die Struktur der Hochschulen so ausgestaltet sein, dass eine offene und innovative Lehre möglich ist, freie Forschung betrieben werden kann und alle, unabhängig von ihrem Status und Hintergrund, freie Auswahl des Studiengangs und gleiche Chancen auf einen Studienplatz haben.
In Anbetracht der aktuellen Hochschulpolitik der grün-schwarzen Landesregierung, die sich insbesondere in der letzten völlig unzureichenden und rückschrittlichen Novelle des Landeshochschulgesetzes gezeigt hat, möchten wir mit den folgenden Forderungen unsere Vision einer modernen Hochschule aufzeigen. Mit der SPD ist eine Modernisierung der Hochschulwelt möglich!
Digitalisierung der Hochschulen
Genauso wie in den Schulen war die Verschiebung der Lehre in den digitalen Raum sehr schwierig. Hochschulen sind Orte der Begegnung und des Austauschs.
Wir fordern daher, dass die Lehre in Präsenz weiterhin der Regelfall bleibt. Durch die Pandemie mussten die Hochschulen den Prozess der Digitalisierung schnell voranbringen. Zusätzlich zur Präsenzlehre sollten wir die Potenziale der digitalen Lehre nutzen. Was in der Pandemie gut funktioniert hat sollte beibehalten und durch sinnvolle Konzepte erweitert werden, denn digitale Lehre bedeutet mehr als Aufzeichnungen von Vorlesungen.
Durch die Digitalisierung der Hochschulen können wir die Rahmenbedingungen schaffen, um ein selbstbestimmtes Studium für alle Lebenslagen zu ermöglichen.
Für erfolgreiche digitale Lehre ist eine dauerhafte Begleitung und Unterstützung der Lehrenden essenziell, um mit den neuen Gegebenheiten der Digitalisierung zurechtzukommen.
Um dies zu gewährleisten, sollen die unterschiedlichen Erfahrungen und Innovationen auf einer durch MWK initiierten Konferenz vorgestellt werden und Dozierende sollen die Möglichkeit bekommen, ihr Wissen auszutauschen.
Freies Studium durch Flexibilität
Durch den Bologna-Prozess sollte eine europaweite Vereinheitlichung erreicht werden. Viele Studiengänge wurden aber de facto nicht verändert, sondern nur pro forma modularisiert. Die ECTS-Leistungspunkte, die als zentrales Mittel zur Vereinheitlichung des Arbeitsaufwands vorgesehen waren, erfüllen ihren Zweck nicht.
Wir fordern daher, dass die Regelstudienzeit nicht weiterhin fernab jeglicher Praxis per Gesetz vorgeschrieben wird, sie soll sich stattdessen aus der Medianstudiendauer für den jeweiligen Studiengang ergeben.
Wir fordern außerdem die Abschaffung von Prüfungsfristen durch die Studierende im Laufe des Studiums exmatrikuliert werden können. Es sollte in Fällen verlängerten Studiums oder weniger Leistungen in mehreren Semestern auf Beratung statt auf Zwang gesetzt werden. In offensichtlichen Fällen von Scheinstudium ist eine Exmatrikulation akzeptabel.
Stärkung der Selbstverwaltung
Eine freie und unabhängige Wissenschaft und Lehre erfordern weitestgehend selbstverwaltete Hochschulen. Die Hochschulangehörigen müssen selbst über die wesentlichen inneren Angelegenheiten entscheiden können. Dies gebietet auch Art. 5 Abs. 3 GG und ausdrücklich Art. 20 Abs. 1 und 2 der Landesverfassung BW.
Deshalb sollte der Hochschulrat, der üblicherweise mit Externen besetzt ist, über keine Fragen zu entscheiden haben, die die Wissenschaft, Forschung und Lehre betreffen. Auch über die Entwicklung und Profilaufstellung dürfen keine primären Entscheidungen im Hochschulrat getroffen werden. Um die Selbstverwaltung der Hochschulen zu stärken, fordern wir, dass der Hochschulrat die Aufsicht über die finanziellen Angelegenheiten der Hochschule ausübt, ohne dabei Entscheidungsmacht insbesondere über solche Fragen zu haben, die die Forschung und Lehre betreffen. Im Hochschulrat sollten studentische Vertreter:innen sitzen, die nicht zugleich Teil eines Organs sind, über das der Hochschulrat die Aufsicht hat. Die Kompetenz über die wesentlichen inneren Angelegenheiten muss beim Senat liegen.
Die Studierenden stellen in den Hochschulen die größte Personengruppe dar. Ihre Repräsentation wird dem nicht gerecht. Das liegt auch an uralten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, die in Professor:innen die alleinige Verkörperung der Wissenschaftsfreiheit sehen und daraus die Erfordernis von professoralen Mehrheiten interpretieren. Bereits bei der damaligen Entscheidung wurden gegenläufige Stimmen laut und eine Überprüfung des Urteils wäre daher geboten.
Wir fordern, dass sich insbesondere der Senat und andere Gremien der akademischen Selbstverwaltung aus einem Drittel Studierenden, einem Drittel Professor:innen und einem Drittel sonstigen Universitätsangehörigen, insbesondere wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, zusammensetzt.
Außerdem fordern wir ein studentisches Prorektorat, das von Studierenden gewählt wird. Dieses muss in der Hochschulleitung vertreten sein und mit ausreichenden personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet sein.
Ordnungsrecht
Das Ordnungsrecht nach § 62a LHG BW in seiner durch die Grün-Schwarze Landesregierung wieder eingeführten Form lehnen wir ab. Die Voraussetzungen für die Auswahl von einzelnen Ordnungsmaßnahmen müssen klarer formuliert sein und im Zweifel zu Gunsten der zu exmatrikulierenden Person der Ordnungsmaßnahme ausgewählt werden. Die Auswahl darf nicht in den weiten Ermessensspielraum des Entscheidungsgremiums fallen, sondern muss im Gesetz an Voraussetzungen geknüpft sein.
Das Ordnungsrecht darf nicht die politische Aktivität und Meinungsäußerung beschneiden. Deshalb fordern wir, dass der Tatbestand des § 62a Absatz 1 Nr. 1 LHG gestrichen wird. Die davon erfassten Fälle werden von den übrigen Tatbeständen – hinreichend und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar – abgedeckt.
Eine Exmatrikulation darf als schwerwiegender Eingriff nur in Ausnahmefällen ausgesprochen werden. Zudem fordern wir, dass das Gremium, das über die Maßnahmen zu entscheiden hat, durch demokratisch legitimierte Verfahren besetzt wird und, dass alle Gruppen von Universitätsangehörigen gleichmäßig darin repräsentiert sind. Eine Exmatrikulation erfordert eine Anhörungen der zu exmatrikulierenden Person und eine Zweidrittelmehrheit in dem Gremium.
Soweit das Ordnungsrecht nicht für alle Universitätsangehörigen gilt – wie es früher der Fall war und von Schwarz-Grün nur für Studierende wieder eingeführt wurde – lehnen wir dieses Regelungsregime ab. Eine Ordnung, die durchaus ihren Sinn haben kann, muss für alle gelten und deshalb auch jeder Verstoß geahndet werden können, ohne nach Art der Universitätsangehörigkeit zu unterscheiden und zu privilegieren.
Ordnungsverstöße diskriminierender Art und insbesondere solche, die sich gegen Frauen richten, müssen ausdrücklich normiert werden.
Verfasste Studierendenschaften
Es ist der SPD zu verdanken, dass der Landtag vor 10 Jahren, am 27. Juni 2012, mit dem Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung wieder Studierendenschaften in Baden-Württemberg geschaffen werden.
Wir haben es der grün-schwarzen Koalition zu verdanken, dass seitdem Einschränkungen vorgenommen wurden. Besonders hart getroffen wurden die Verfassten Studierendenschaften durch die Entziehung des politischen Mandats. Dadurch bestehen teilweise große Unklarheiten bezüglich der Zulässigkeit des Handelns der Studierendenschaften.
Wir fordern die Wiedereinführung des politischen Mandats für Verfasste Studierendenschaften. Die Einschränkungen der eigenen Organisation sollen so gering wie notwendig gehalten werden.
Wir fordern außerdem die Möglichkeit zu eröffnen, dass Studierendenschaft die Benennung studentischer Mitglieder in der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule selbständig bestimmen können. So könnte diese entweder weiterhin als zusätzliche Gremienwahl stattfinden, mit den Wahlen zum legislativen Organ (StuPa/StuRa) verbunden werden oder auch indirekt über Organe der Studierendenschaft erfolgen. So würde auch die Position der Verfassten Studierendenschaft gestärkt, da sie über ihre Organe unmittelbaren Einfluss auf die Arbeit der Studierenden in der akademischen Selbstverwaltung nehmen könnte.
Weitere BAföG-Reformen, damit alle sich Studium oder Ausbildung leisten können
Die letzte BAföG-Reform war ein guter erster Schritt, wir müssen aber weiterkommen. Das BAföG muss einen gleichberechtigten Zugang zu Studium und Ausbildung unabhängig von den Eltern sichern. Die Fördersätze, die Freibeträge und die Wohnpauschale müssen dynamisiert werden und dem realen Bedarf und den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Auszubildenden und Studierenden angepasst werden. Das BAföG muss altersunabhängig sein. Um die Diskussion über ein elternunabhängiges BAföG auf einer faktenbasierten Grundlage zu führen, fordern wir die Bundesregierung auf, ein Gutachten über die Finanzierung eines elternunabhängigen BAföGs in Auftrag zu geben.
Es muss wieder wie bei seiner Einführung als Vollzuschuss ausgezahlt werden. Kohl hat das BAföG klein gemacht, wir müssen es wieder groß machen!
Die Abschaffung von Studiengebühren
Durch das Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes vom 9.5.2017 führte die Grün-Schwarze Landesregierung ab dem Wintersemester 2017/2018 die 2011 abgeschafften Studiengebühren wieder ein. So müssen Studierende, die weder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats noch eine inländische Hochschulzugangsberechtigung vorweisen können, 1.500 EUR pro Semester bezahlen (§§ 3, 4 Abs. 1 BWLHGebG).
Ebenfalls gebührenpflichtig ist jedes zweite oder weitere grundständige Studium (Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang) sowie jedes zweite oder weitere Masterstudium. Die Gebührenhöhe beträgt 650 EUR pro Semester.
Wir lehnen jede Art der Studiengebühren ab. Studiengebühren für ausländische Studierende bremsen den internationalen Austausch und den wissenschaftlichen Diskurs. Zudem sind sie schlicht diskriminierend, wenn Menschen, die in Deutschland leben jedoch keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, derart vom freien Studium und den damit verbundenen Chancen ferngehalten werden.
Zweitstudiengebühren sind nicht nur eine große Belastung für die Studierenden, sie hemmen auch technologische und damit verbundene wirtschaftliche Entwicklungen unseres Landes. Die von notwendigen Umbrüchen betroffenen Wirtschaftszweige und deren Technologien, wie die Automobilindustrie, erfordern, dass Menschen sich im Laufe ihres Lebens weiter- oder neu ausbilden müssen. Auch ein Zweitstudium in Form eines zweiten Bachelors oder Masters unmittelbar nach abgeschlossenem Erststudium soll nicht vom Geldbeutel abhängig gemacht werden. Ein solches Studium bringt Qualifikation und in der Regel das Potential des Fortschritts mit sich. Diese Chancen – persönlicher und gesamtgesellschaftlicher Natur – zu bremsen, ist rückschrittlich und verstärkt die Chancenungerechtigkeit, da die Möglichkeit einer zusätzlichen hochschulischen Ausbildung von finanziellen Möglichkeiten abhängig gemacht wird.
Die Absurdität und fehlende Rechtfertigung der Studiengebühren zeigt die Tatsache, dass die Einnahmen zu großen Teilen nicht den Hochschulen zufließen, die damit eventuelle zusätzliche Kosten kompensieren könnten, sondern in den allgemeinen Landeshaushalt fließen.
Wir fordern die allgemeine Abschaffung von Studiengebühren in Baden-Württemberg.
Studierendenwerke als zentrale soziale Einrichtung für Studierende stärken
Die Studierendenwerke sind die zentralen sozialen Einrichtungen für Studierende. Mit ihren Angeboten unterstützen sie täglich Studierende mit günstigem Essen, günstigem Wohnraum, günstiger Kinderbetreuung und diversen Beratungsangeboten, darunter psychotherapeutische Beratung.
All diese Angebote sind sehr wichtig und sind neben dem BaföG entscheidende Faktoren für gerechten Zugang zu Hochschulbildung.
Das Land muss Studierendenwerke stärker finanziell unterstützen, gerade für psychologische Beratungsangebote, aber auch für den Wohnheimbau, sodass bis 2030 mindestens 20 Hochschulen waren bereits vor Corona knapp bemessen. Mit Corona ist an manchen Standorten die Nachfrage um bis zu 85 Prozent gestiegen. Diese Situation lässt sich von den Beratungsstellen nicht mehr auffangen. Deshalb setzen wir uns für den Ausbau der psychologischen Beratungsangebote ein. Ebenso fordern wir eine Erweiterung auf mehrsprachige Beratungsangebote, um auch internationalen Studierenden psychologische Hilfe anbieten zu können. Aber auch für den Wohnheimbau, sodass mindestens 20 Prozent der Studierenden in Wohnheimen der Studierendenwerke ein Zimmer finden.
Zudem kritisieren wir die Miethöchstdauer von 6 Semestern in Wohnheimen. Durch diese Regelung müssen Studierende häufig kurz vor oder während dem Erstellen ihrer Abschlussarbeit eine neue Unterkunft suchen. Der angespannte Wohnungsmarkt, sowie die hohen Mietpreise sorgen für zusätzlichen Stress gegen Ende des Studiums. Daher fordern wir die Miethöchstdauer an die neue Regelstudienzeit, welche sich aus der Medianstudiendauer ergibt, anzupassen. Darüber hinaus soll ein Studienfachwechsel ohne Angabe von Gründen möglich sein und nicht auf die Miethöchstdauer angerechnet werden.
Hierbei sollte auch nicht der ursprüngliche Sinn der Studierendenwerke – Hilfe von Studis, für Studis – außer Acht gelassen werden. Deswegen fordern wir, dass in den Gremien mindestens zur Hälfte Studierende sitzen. Diese Studis sollen von der Verfassten Studierendenschaft gewählt werden. Denn Studis wissen am besten in welche Richtung das StuWe gehen sollte, weil sie es tagtäglich in Kulturveranstaltungen, in Mensen, in den Wohnheimen erleben.
Diversität und Gleichstellung an Hochschulen
Seit dem Wintersemester 2022/23 studieren in Deutschland mehr Frauen als Männer. Hochschulen sind trotzdem weiterhin stark durch patriarchale Strukturen geprägte. Nur etwa ein Viertel aller Professuren in Deutschland sind weiblich besetzt. Gerade die Führungspositionen wie Rektor:innen und Dekan:innen sind meistens männlich besetzt. Hochschulgremien sind sichtlich stärker von - zumeist älteren - Herren und zu wenig von Frauen geprägt.
Frauen steigen im Schnitt deutlich früher als Männer aus ihrer akademischen Karriere aus. Dem muss durch entsprechende Förderungsprogramme, aber auch durch Veränderungen an unseren Hochschulstrukturen entgegengewirkt werden.
Jegliche Form von Diskriminierung und Benachteiligung von Menschen ist inakzeptabel. Hochschulen müssen allen gleichermaßen offenstehen. Dies muss institutionell von den Hochschulen unterstützt und vorangebracht werden.
Entscheidend für eine Umgestaltung der Hochschulen zu einem offenen Ort für alle ist auch eine diverse und repräsentative Besetzung der Hochschulgremien.
Studium für alle - Inklusive Hochschulen und Universitäten
Studieren muss allen Menschen möglich sein und darf nicht für Menschen mit Beeinträchtigung zusätzlich erschwert werden. Über 10 % der Studierenden sind von einer studienrelevanten Beeinträchtigung betroffen. Ein barrierefreies Studium wird nur in wenigen Bereichen gewährleistet.
Wir fordern, dass alle Räumlichkeiten der Hochschulen und Universitäten (Hörsäle, Bibliotheken und Mensen, etc.) barrierefrei zugänglich gemacht werden. Barrierefreiheit bezieht sich dabei nicht nur auf die bauliche Umwelt, sondern auch auf Kommunikation und Information. Zudem muss den betroffenen Studierenden die Unterstützung gewährt werden, die sie brauchen. Wir fordern daher die in Baden-Württemberg an allen Hochschulen und Universitäten existierende Stelle der*des Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen bedarfsgerecht auszubauen und zu finanzieren. Diese Stelle soll von hauptamtlich zuständigen Mitarbeiter:innen bekleidet werden.
Daneben muss der Zugang zu Nachteilsausgleichen bei Prüfungsleistungen für Studierende mit rechtlichem Anspruch erleichtert werden. Hier ist neben den Prüfungsämtern vor allem auch das Land in der Pflicht, Erleichterungen zu schaffen und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Die veraltete aber noch immer geltende Rechtsprechung ist hier überkommen. Es bedarf neuer gesetzlicher Klarheit - hier müssen Landes- und Bundesgesetzgeber nachbessern!
Wir fordern Hochschulen und Universitäten, bei denen die betroffenen Studierenden nicht erst ihre Rechte einfordern müssen, sondern Hochschulen und Universitäten, bei denen sie auf einen barrierefreien Raum treffen, in welchem sie von vornherein berücksichtigt werden und bei dem sowohl die bauliche und technische Infrastruktur als auch die Lehre auf die besonderen Bedürfnisse ausgerichtet ist.
Faire und soziale Arbeitsbedingungen an Hochschulen und Universitäten
Keine Ausbeutung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte - für einen Tarifvertrag
Die Arbeit als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft (§ 57 LHG) an Lehrstühlen ist für viele Studierende eine gute Gelegenheit, erste Einblicke in die akademische Arbeit zu erhalten und dabei bereits erste Kontakte zu knüpfen.
Allerdings haben studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte - anders als die übrigen nicht verbeamteten Beschäftigten der Hochschulen und Universitäten - keinen Tarifvertrag und arbeiten daher für Gehälter auf Mindestlohnniveau. Sie haben arbeitsvertraglich nach einem landesweit geltenden Mustervertrag lediglich den gesetzlichen Mindestanspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Weiter gibt es keine Ansprüche auf besondere Gehaltszuschläge für Nacht-, Wochenends- oder Feiertagsarbeit, wie es für tariflich Beschäftigte Standard ist. Die Praxis an vielen Lehrstühlen setzt dem zusätzlich zu. Da viele Professor:innen in der Beschäftigung weniger ein Arbeitsverhältnis als eine Art individueller Förderung sehen, werden Arbeitszeiten real wenig kontrolliert oder vorsätzlich falsch eingetragen. Ein Beanstanden der prekären Arbeitsverhältnisse ist mit der ständigen Angst verbunden, die wissenschaftlichen Karriereaussichten durch Kündigung oder Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages zu verlieren. All dies schafft ein gefährliches Abhängigkeitsverhältnis. Verstärkt wird dies dadurch, dass der Personalrat als Vertretungsorgan aller Beschäftigten nach aktueller Rechtslage (§ 99 Abs. 3 PersVG BW) in seiner Interessenvertretung von studentischen Hilfskräften erheblich eingeschränkt ist. Ihm kommt lediglich die Befugnis der “Mitwirkung” (§ 80 PersVG BW), nicht der “Mitbestimmung” (§ 73 ff. PersVG BW) zu. Die niedrigen Gehälter schließen außerdem Studierende, die auf existenzsichernden Nebenerwerb angewiesen sind, von wissenschaftlichen Einstiegsberufen faktisch aus. Dies fördert ein ohnehin schon sozial elitäres System weiter.
Wir fordern daher - zusammen mit der bundesweiten TVStud-Kampagne - eine klare tarifliche Einbindung studentischer und darüber hinaus auch wissenschaftlicher Hilfskräfte durch einen eigenen Tarifvertrag. Dieser muss eine Anpassung von Lohn, Urlaubstagen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Zeitzuschlägen auf das reguläre tarifliche Niveau beinhalten und im regulären Tarifturnus angepasst werden. Weiter muss der Personalrat auch bei studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften vollbefugt vertreten können, weshalb eine Änderung des § 99 Abs. 3 PersVG BW notwendig ist. Zur Kontrolle und Bekämpfung toxischer Abhängigkeitsverhältnisse soll es zudem eine anonyme Anlaufstelle bei Verstößen gegen die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen geben.
Gegen Kettenbefristungen - Reform des WissZeitVG
Das WissZeitVG setzt aktuell für den gesamten wissenschaftlichen Beschäftigungssektor ein Sonderbefristungsrecht. In der Wissenschaft ist der befristete Arbeitsvertrag die Regel, der unbefristete die Ausnahme. Dies steht im Widerspruch zum regulären Arbeitsmarkt und kann für uns auch nicht damit gerechtfertigt werden, Stellen im akademischen Sektor nachfolgenden Generationen offenzuhalten. Im Gegenteil werden dadurch wissenschaftliche Laufbahnen verhindert!
Die jüngste Evaluation des WissZeitVG zeigt, dass das Gesetz zu Umständen führt, die völlig von der Realität junger Wissenschaftler:innen abweichen. 81% der Arbeitsverträge des wissenschaftlichen Personals (ohne Professor:innen) an deutschen Hochschulen und Universitäten sind befristet (Stand 2020). Die durchschnittliche Vertragslaufzeit bewegte sich in den Jahren 2017-2019 zwischen 20-22 Monaten. Für Promovierende, die im Schnitt 5,7 Jahre für Ihre Promotion benötigen, heißt das in ständiger Kettenbefristung an den Universitäten beschäftigt zu sein. Besondere Vertragsverlängerungsmöglichkeiten wegen der Familienplanung oder gesundheitlichen Gründen werden von den Unis nahezu nicht genutzt. Das setzt besonders menstruierenden Menschen, die Kinder gebären (wollen), enorme Schranken in den wissenschaftlichen Berufsweg. Tatsächlich haben wissenschaftlich Beschäftigte wegen der Kettenbefristungen an den Hochschulen im Schnitt 7-8 Arbeitsverträge, bevor sie zu einer festen Stelle oder der Aufgabe des akademischen Berufswegs kommen. Diese erhebliche Planungsunsicherheit führt zu hohen emotionalen Belastungen bis hin zu Existenzängsten und schließt insbesondere Menschen aus, die abseits ihrer wissenschaftlichen Betätigung keinen starken finanziellen Rückhalt durch die Familie oder andere Hintergründe haben. Diese Menschen, die häufig aus Nicht-Akademiker:innenhaushalten stammen, überlegen es sich zweimal, ob sie sich eine akademische Karriere leisten können. Damit gehen Forschung und Lehre viele Menschen mit wichtigen Perspektiven aus anderen sozialen Hintergründen verloren.
Wir halten diese Umstände für untragbar. Das WissZeitVG muss dringend dahingehend reformiert werden, die Rahmenbedingungen auf die Realitäten von jungen Wissenschaftler:innen anzupassen und insbesondere solche zu fördern, die familiär keinen akademischen Hintergrund haben. Dass WissZeitVG muss den akademischen Karriereweg ermöglichen und begleiten, nicht behindern oder gar ganz verhindern. Das bedeutet insbesondere, dass Kettenbefristungen auf ein null reduziert werden müssen.
Abbau von Hierarchien und Abhängigkeitsverhältnissen
Abhängigkeiten finden sich in nahezu jedem Arbeitsverhältnis. In der Wissenschaft sind sie jedoch aufgrund diverser Umstände besonders ausgeprägt und toxisch. Dazu trägt bei, dass junge akademische Karrieren meist direkt vom guten Förderungswillen des:der Vorgesetzten abhängig sind, Kettenbefristungen die Regel sind und die Universität mit dem klassischen Lehrstuhl-System auf stark ausgeprägten Hierarchien aufbaut. Dies ermöglicht häufig den Raum für Machtmissbrauch und ist Einfallstor für Sexismus und Rassismus, da das männlich und weiß dominierte Wissenschaftssystem verstärkt dazu neigt, die oberen Karrierewege Menschen des gleichen Geschlechts und mit den gleichen äußeren körperlichen Merkmalen vorzubehalten.
Wir fordern daher, die starken Hierarchien an Hochschulen und Universitäten abzubauen. Neben der Änderung des arbeitsmarktpolitischen WissZeitVG heißt das konkret, Organisationsstrukturen der Hochschulen und Universitäten zu verändern. Aufbauend auf den LDK Beschluss von 2017 setzen wir uns für Alternativmodelle zum klassischen Lehrstuhlprinzip ein. Der Zuschnitt eines Lehrstuhls auf seine:n leitende:n Professor:in etabliert ein unipolares Machtgefälle, das Entscheidungen am Lehrstuhl aber auch auf Fakultäts- und Hochschulebene primär vom alleinigen Willen der Professor:innen abhängig macht. Interessen und Anliegen aller anderen Hochschulangehörigen gehen dabei unter. Der einseitige Zuschnitt auf den:die Professor:in dient weniger dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit als vielmehr dem strukturellen Erhalt patriarchaler Strukturen und damit auch der Unterdrückung kulturell und geschlechtlich vielfältiger Wissenschaftsperspektiven. Dadurch steht die Wissenschaftsfreiheit aller zugunsten weniger zurück. Wir fordern daher Alternativmodelle wie das Departmentprinzip und andere Strukturen, die auf kollektiven und beschäftigungsgruppenübergreifenden Entscheidungen aufbauen, aktiv zu fördern.