Verwaltungsreform für ein zukunftsfähiges Baden-Württemberg (Landesvorstand)
Verwaltungsreform für ein zukunftsfähiges Baden-Württemberg (Landesvorstand)
Landesparteitag 20. und 21. Juni 2003 in Heilbronn
Antragsteller: Landesvorstand
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Zielsetzung
Das Land Baden-Württemberg braucht nach den Gebietsreformen der siebziger Jahre dringend eine durchgreifende Funktionalreform, um Baden-Württemberg zukunftsfähig zu machen. Dabei müssen folgende Zielsetzungen verfolgt werden:
- Die Stärkung der Kommunen.
- Eine schlanke und leistungsfähige Verwaltung.
- Eine bürgerfreundliche und ortsnahe Verwaltung.
- Bessere Lösungen für die Stadt-Umland-Problematik.
- Moderne Organisationsstrukturen, die auf größere Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begründet sind.
- Planung, Entscheidung, Finanzierung und Umsetzung in einer Hand.
- Kürzere Entscheidungswege.
- Langfristige Einsparungen durch effizientere Verwaltungsstrukturen.
Folgende Gesichtspunkte müssen dabei berücksichtigt werden:
I. Aufgabenkritik
Erster Schritt einer Funktionalreform muss sein, eine umfassende Aufgabenkritik durchzuführen. Aufgaben, die ohne gravierende Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nicht unbedingt von der öffentlichen Hand erfüllt werden müssen, sollten zukünftig nicht mehr von der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden oder außerhalb der öffentlichen Verwaltung erledigt werden.
II. Kommunalebene
Es findet keine Gemeindegebietsreform statt. Die 1.111 Gemeinden bleiben in ihrem Bestand erhalten.
Unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität und Bürgernähe werden möglichst viele Selbstverwaltungsaufgaben und staatliche Aufgaben auf die Kommunen übertragen. Dabei soll auch vorgesehen werden, dass leistungsfähige Gemeinde staatliche Aufgaben für umliegende Gemeinden wahrnehmen.
III. Regionalebene
Es werden ca. 8 überschaubare Regionalkreise gebildet, in denen die bisherigen Landkreise und die Kreiskompetenz der Großstädte aufgehen und denen alle Städte und Gemeinden in ihrem Gebiet angehören. Auch die Kompetenzen der gegenwärtigen Regionalverbände und der Region Stuttgart werden auf die Regionalkreise übertragen. Verfassungsrechtlich erhalten die Regionalkreise die Stellung der bisherigen Landkreise.
In den Regionalkreisen wird ein unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählter Regionaltag gebildet, der über alle Selbstverwaltungsaufgaben entscheidet. Der Regionalrat wird direkt gewählt. Dieser ist Vorsitzender des Regionaltages und Leiter der Regionalkreisverwaltung.
In die neu zu bildenden Regionalkreisverwaltungen werden die staatlichen Aufgaben und das staatliche Personal der 4 Regierungspräsidien, der 4 Oberschulämter, des Landesamts für Flurneuordnung und Landesentwicklung, der 9 Gewerbeaufsichtsämter, der 19 Flurbereinigungsämter, der 20 Straßenbauämter, der 30 Schulämter, der 35 Ämter für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur, der 163 Forstämter und der staatlichen Vermessungsämter eingegliedert.
IV. Ministerialebene
Die bisherige Anzahl von 10 Ministerien wird auf höchstens 8 reduziert. Die Ministerien konzentrieren sich künftig auf ihre Kernaufgaben, d.h. insbesondere auf strategische Aufgaben. Das Ministerium Ländlicher Raum ist aufzulösen und in das Ministerium für Umwelt und Verkehr, ggf. Teile in das Wirtschaftsministerium einzugliedern. Die Ministerien für Kultus, Jugend und Sport sowie für Wissenschaft, Forschung und Kunst sollten ebenfalls zusammengelegt werden. Gleichzeitig ist in allen Ministerien die Zusammenlegung von Abteilungen und Referaten zu überprüfen.
V. Weitere Reformschritte
Die Umsetzung einer Strukturreform wird mit folgenden weiteren Reformschritten verbunden:
a) Start einer Entbürokratisierungsoffensive
b) Prozessoptimierung innerhalb der Verwaltungen
c) Intensive Einbindung der Möglichkeiten des E-Government
VI. Einbindung der Betroffenen
Die Bürgerinnen und Bürger sowie die von den Reformen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden frühzeitig in den Verwaltungsreformprozess einbezogen.
VII. Finanzierung
Im Rahmen der Verteilung verschiedener Aufgaben auf die Kommunen wird ein neuer Finanzverteilungsschlüssel eingeführt. Zielsetzung ist, den Regionalkreisen eine eigenständige Finanzausstattung zu gewähren und die Umlagefinanzierung zu reduzieren oder abzuschaffen.