Zeit für Gerechtigkeit. Zeit für eine sozialdemokratische Steuerpolitik!

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zeit für Gerechtigkeit. Zeit für eine sozialdemokratische Steuerpolitik!

Die Ungerechtigkeit in Deutschland nimmt ständig zu. Während die ärmsten 50% nur knapp 1% des Vermögens haben, hat das reichste Prozent knapp ein Drittel des Vermögens. Während die durchschnittlichen Realeinkommen im letzten Jahrzehnt gesunken sind, hat es in der Finanzmarkt- und Eurokrise mehr Millionäre als je zuvor gegeben. Das hängt auch wesentlich mit der Steuerpolitik zusammen. So stellt die OECD fest, dass in Deutschland besonders der Faktor Arbeit überdurchschnittlich im Vergleich zum Kapital besteuert wird und selbst innerhalb der Lohnbesteuerung profitieren alleinstehende SpitzenverdienerInnen und verlieren alleinerziehende GeringverdienerInnen. Diese Ungerechtigkeiten können wir nicht hinnehmen!

In der Finanzmarkt- und Eurokrise musste der Staat mit öffentlichen Mitteln eingreifen. Dabei wurden und werden Kosten sozialisiert und auf die Allgemeinheit abgewälzt, die Gewinne werden aber privatisiert und manchmal sogar noch am Fiskus vorbei unversteuert ins Ausland gebracht. Auch dadurch sind die Schulden der öffentlichen Haushalte in den letzten Jahren weiter gestiegen und haben dem Staat politische Handlungsspielräume genommen. Gleichzeitig sorgen die fälligen Zins- und Abtragungszahlungen zu einem Kapitalfluss von den allgemeinen Steuereinnahmen hin zu denjenigen, die sowieso schon am meisten von den Senkungen profitiert haben: Den Besitzenden.

Wir brauchen einen Staat mit Handlungsmöglichkeiten. Einen Staat der antizyklisch die Wirtschaft stützen kann, einen Staat der für eine gerechte Verteilung des Wohlstands sorgen kann, wenn der Markt versagt. Einen Staat der Chancengleichheit herstellt und öffentliche Güter bereitstellt. Einen Staat, der investiert: In Bildung, Infrastruktur und ein funktionierendes Gemeinwesen. Dafür braucht es auch die nötigen Einnahmen.

Es ist Zeit für Gerechtigkeit! Es ist Zeit für eine sozialdemokratische Steuerpolitik!

Kapital- und Lohneinkommen gleichstellen!

Große Teile der in Deutschland erwirtschafteten Einkommen werden derzeit unzureichend besteuert. Dazu zählen vor allem Einkünfte aus Kapitalanlagen. Durch die stetige Zunahme von Einkünften aus Unternehmens- und Vermögensanlagen bei gleichzeitiger Verringerung der Einkünfte aus Lohnarbeit ist der steuerliche Sonderstatus von Kapitaleinkünften nicht mehr rechtfertigbar. Dabei stellt nicht nur die pauschale Abgeltungssteuer von 25% auf private Kapitaleinkünfte ein Problem dar, sondern auch der Umstand, dass Kapitaleinkünfte in der Steuerklärung nicht angegeben werden müssen. Tatsächliche Erträge aus Kapitalanlagen bleiben den zuständigen Behörden verborgen, was auch eine Auswirkung auf mögliche gestaffelte Steuersätze und Freibetragsregelungen hat.

Unsere Forderung ist die komplette steuerliche Gleichstellung von Einkünften aus Kapitalvermögen mit Einkünften aus Lohnarbeit. Die pauschale Abgeltungssteuer soll abgeschafft und die Einkünfte aus Kapitalanlagen in die Einkommenssteuererklärung aufgenommen werden. Diese Forderung umfasst die Verpflichtung zur Angabe von Einkünften aus Kapitalvermögen in der Einkommenssteuererklärung sowie die Versteuerung dieser Einkünfte nach dem individuellen Einkommenssteuersatz des Steuerpflichtigen.

Von der auszahlenden Stelle (z. B. Bank) wird weiterhin eine Pauschale von 25% abgeführt. Wenn die/der EmpfängerIn in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist, wird die Transaktion den Steuerbehörden gemeldet.

In der gegenwärtigen Situation nimmt jedoch auch die Spreizung der Einkommensverteilung immer weiter zu. Gleichzeitig fehlen vor allem im kommunalen Bereich die Mittel zur Finanzierung wichtiger staatlicher Leistungen wie der frühkindlichen Bildung.

Neben einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49% fordern wir eine Absenkung des sogenannten Mittelstandsbauchs, der vor allem mittlere Einkommen im Vergleich zu niedrigen und hohen Einkommen über Gebühr belastet.

Alte Rollenbilder überwinden: Ehegattensplitting abschaffen!

Das Ehegattensplitting begünstigt klassische Familienmodelle mit einer Hauptverdienerin oder einem Hauptverdiener. Damit weicht es massiv von dem Grundsatz ab, das Einkommen nach der Leistungsfähigkeit zu besteuern.

Wir fordern daher die Abschaffung der Steuerklassen 3, 4 und 5, so dass gleiche Einkommen grundsätzlich gleich besteuert werden. Das Recht, eine Familie zu gründen, wird durch Freibeträge für nicht oder gering verdienende Familienmitglieder in Höhe deren Existenzminima gesichert. Die durch die Abschaffung der Steuerklasse 3, 4 und 5 erzielten Mehreinnahmen werden in den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen investiert.

Eingetragene Lebensgemeinschaften werden mit der Ehe gleichgestellt.

Gegen einen europäischen Steuersenkungswettbewerb für Unternehmen!

Mit der Körperschaftsteuer (KSt) werden die Unternehmen mit ihrem Gewinn an der Finanzierung staatlicher Aufgaben beteiligt. Wie die Beschäftigten profitieren Unternehmen direkt und indirekt von staatlichen Leistungen und werden deshalb an deren Finanzierung beteiligt.

Die Staaten des Euro-Raums und der EU unterbieten sich gegenseitig dabei, Unternehmen mit niedrigen Körperschaftsteuern anzulocken. Wir wollen einen einheitlichen Körperschaftsteuersatz in der Euro-Zone und der EU, damit die Standortwahl auf Grund von realen Standortfaktoren getroffen wird und nicht durch willkürlich festgesetzte Steuersätze verzerrt wird. Ausnahmen davon, um durch temporär niedrigere Körperschaftssteuern in ökonomisch schwachen Ländern Steuerungseffekte zu erzielen, lehnen wir aber nicht grundsätzlich ab.

Um kurzfristig die Verschiebung von Unternehmensgewinnen in der EU und international zu begrenzen fordern wir die Anhebung der deutschen Körperschaftsteuer auf europäischen Durchschnitt und die Streichung der spezifisch deutschen Ausnahme von Veräußerungsgewinnen bei der Erhebung der Körperschaftsteuer. Besonders von Franchise-Unternehmen werden oft Gewinne als Zinsen oder Lizenz- und Patentgebühren ins Ausland verschoben. Wir wollen, dass auf alle Arten von Kapitalkosten grundsätzlich Körperschaftsteuer erhoben wird. Bei den Kapitalkosten außer dem Gewinn, wird die Steuer um den vom Kapitaleigner gezahlten Steueranteil reduziert. Die von Unternehmen in Deutschland gezahlten Zinsen, Patent- und Lizenzgebühren werden damit mindestens mit dem Körperschaftsteuersatz besteuert, aber nicht doppelt besteuert.

Körperschaftsteuererklärung bzw. Einkommensteuererklärung sind größtenteils inhaltsgleich mit der Gewerbesteuererklärung. Die Finanzämter sind durch die doppelte Prüfung stark belastet. Die Zusammenführung würde den bürokratischen Aufwand erheblich reduzieren.

Umsatzsteuer: Einfacher und gerechter!

Die Mehrwertsteuer ist mit ca. 190 Milliarden Euro und über 30% des Gesamtaufkommens zusammen mit der Einkommenssteuer die aufkommensstärkste Steuer in Deutschland. Sie differenziert zwischen über 50 verschiedenen Produktgruppen (bspw. Hotelübernachtungen, Lebensmitteln, etc.) für die entweder ein ermäßigter Satz von 7% oder die Standardhöhe von 19% erhoben wird. Die teilweise willkürliche und von Schlagkraft der jeweiligen Lobby abhängige Einordnung (Bsp.: Hotelübernachtungen) führt zu einer ungerechtfertigten Subventionierung und Verkomplizierung des Steuerrechts. Wir fordern deswegen

● die Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes bzw. der Befreiung mit Ausnahme von Lebensmittel, Leitungswasser, Wohnmieten und öffentlichen Nahverkehr.

Die feste, einkommensunabhängige Höhe hat zur Folge, dass Menschen mit niedrigem Einkommen und in Folge relativ höherer Konsumausgaben im Vergleich mehr von ihrem Einkommen über die Mehrwertsteuer abführen müssen als Menschen mit höherem Einkommen und einer höheren Sparquote. Unser Ziel ist es, den Anteil der Einkommensteuer am Gesamtsteueraufkommen im Vergleich zur Umsatzsteuer zu steigern um dem aktuellen Auseinanderdriften der Gesellschaft entgegenzuwirken.

“Eigentum verpflichtet!” - Vermögen gerecht besteuern!

Selbst im politisch geschönten Armuts- und Reichtumsbericht der schwarz-gelben Bundesregierung heißt es: "Zur Verteilung der Privatvermögen in Deutschland liegen für den Berichtszeitraum Daten aus dem Jahr 2008 vor. Danach verfügen die Haushalte in der unteren Hälfte der Verteilung nur über gut ein Prozent des gesamten Nettovermögens, während die vermögensstärksten zehn Prozent der Haushalte über die Hälfte des gesamten Nettovermögens auf sich vereinen. Der Vermögensanteil des reichsten Zehntels ist dabei im Zeitverlauf immer weiter angestiegen." Dabei fehlt die ursprüngliche Wertung, dass die Vermögen "sehr ungleich verteilt" sind.

Während 1998 die reichsten 10% der Bevölkerung 45% und die die ärmste Hälfte 4% des Vermögens besaß, hat sich das innerhalb von nur 10 Jahren zu 53% vergrößert bzw. auf 1% geschmolzen. Das ist ungerecht und für uns grundsätzlich nicht hinnehmbar. Die Vermögensteuer wurde aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts im Jahre 1997 ausgesetzt. Dabei hat das Gericht nicht etwa die Verfassungswidrigkeit der Steuer selbst festgestellt, sondern lediglich den damaligen Bewertungsansatz für Immobilienbesitz. Das Gericht hatte festgestellt, dass Immobilienbesitz im Vergleich zu anderen Vermögensformen in unzulässiger Weise bevorzugt wurde und hat hier eine Nachbesserung gefordert. Eine Abschaffung der Vermögenssteuer wurde nicht verlangt.

Der bestehende Steuersatz von 1 Prozent wird als ausreichend erachtet. Bei einem Steuersatz von 1 Prozent und den o.g. Freibeträgen wird vom DIW ein Aufkommen von 11.6 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt. Hierbei sind Ausweichreaktionen der Betroffenen bereits berücksichtigt. Zudem ist die Vermögenssteuer in anderen europäischen Ländern in Kraft und wird dort problemlos angewendet. Ohne Ausweichreaktionen wird ein Aufkommen von 16.5 Mrd. Euro geschätzt. Da die Vermögensteuer eine Ländersteuer ist, wird dieses Aufkommen den Ländern zugutekommen und kann dort in Bildung investiert werden. Der Steuersatz muss bundesweit gleich sein, damit es nicht zu Ausweichreaktionen innerhalb Deutschlands kommt.

Immobilienbesitz muss auch zur Erhebung von Erbschaftssteuer nach dem Erbschaftsrecht bewertet werden. Hier liegen inzwischen neue, anerkannte Methoden zur Bewertung von Immobilienbesitz vor. Es sind somit die Voraussetzungen geschaffen worden, um die Forderungen des Verfassungsgerichts nun umzusetzen und die Besteuerung von Immobilienbesitz innerhalb der bestehenden Vermögensteuer anderen Vermögenswerten gleich zu stellen.

Der hohe Freibetrag bewirkt eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands, da 99.8 Prozent der Bevölkerung nicht betroffen sind. Nur die 143.000 vermögendsten Deutschen, die einen Großteil des Privatvermögens auf sich vereinen, würden zu dieser Steuer herangezogen.

Eine Aktualisierung des Gesetzestextes ist unbedingt nötig, da einige Abschnitte nicht mehr den heutigen Tatsachen entsprechen. Zum Beispiel werden Freibeträge u.a. noch in DM angegeben und für ehemals staatliche Betriebe wie die Telekom sind Befreiungen von der Steuer vorgesehen, die heute nicht mehr gerechtfertigt sind.

Wir fordern also das Aussetzen des Vermögensteuergesetzes (VstG) zu beenden und das VstG wie folgt umzugestalten:

● Anheben des Freibetrags auf 2 Millionen Euro für Einzelpersonen und auf 4 Millionen Euro für eingetragene Lebenspartnerschaften bzw. Ehen.

● Steuersatz verbleibt bei 1 Prozent

● Bewertung des zu versteuernden Immobilienvermögens mit den Methoden des erbschaftssteuerrechtlichen Bewertungsrechts

● Aktualisierung des Gesetzestextes um eine Anpassung an heutige Tatsachen vorzunehmen (z.B.: Umstellung von DM auf Euro, Streichen von Ausnahmeregeln für inzwischen privatisierte Staatsbetriebe etc.)

Grundsätzlich wollen wir eine Vermögensteuer, die der besonderen Situation des deutschen Mittelstandes, von Personengesellschaften und Familienunternehmen Rechnung trägt und ihre zukunftssichernde Eigenkapitalbildung sichert, sowie ihre Investitionsspielräume nicht belastet

Reform der Erbschaftssteuer

Jedes Jahr wird Reichtum vererbt. Es ist bekannt, dass damit nicht nur aktueller Wohlstand, sondern auch Status und die Chancen auf zukünftigen Wohlstand vererbt werden. Dieser leistungslose Wohlstand wird momentan niedriger als Einkommen besteuert und trägt somit zum heutigen Missverhältnis in der Besteuerung von Arbeit und Kapital bei.

Wir fordern eine Reform der Erbschaftssteuer nach folgenden Gesichtspunkten:

Wir werden deshalb die von der schwarz- gelben Koalition eingeführten Begünstigungen zurücknehmen und Begünstigungen bei der Erbschaftsbesteuerung künftig viel stärker an den dauerhaften Erhalt von Arbeitsplätzen koppeln und damit auch mittelstandsfreundlich ausgestalten. Gerade für Familienunternehmen ist es von herausragender Bedeutung, dass der Generationenübergang durch die Besteuerung nicht zusätzlich erschwert wird, und natürlich ist es auch im Interesse des Gemeinwesens, wenn Unternehmen weitergeführt und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dauerhaft weiterbeschäftigt werden.

Zusätzlich soll ein Freibetrag von 1.000.000€ für Immobilien gelten, falls diese vom Erben selbst genutzt werden. Bisher wurden diese gar nicht zur Bemessung hinzugezogen. Mit dem Freibetrag erkennen und schützen wir die besondere Funktion von privat genutztem Wohneigentum zum Menschenrecht auf Wohnen und zur Selbstverwirklichung an. Zudem wird dadurch der bürokratische Erhebungsaufwand deutlich reduziert.

Steuerhinterziehung wirksam bekämpfen!

Die Enthüllungen in jüngster Vergangenheit haben bewiesen, dass sehr große Vermögen von deutschen StaatsbürgerInnen auf ausländischen Konten geheim gehalten werden. Dies geschieht mit dem Ziel die mit den geheimen Vermögen erwirtschafteten Gewinne einer Besteuerung zu entziehen. Neben dieser Methode des Steuerbetrugs werden viele weitere illegale Methoden zur Reduzierung des Steueraufkommens bekannt. Solche Praktiken werden von Steuer- und Betriebsprüfern aufgedeckt und verhindert. Wenn sich einzelne Mitglieder unserer Gesellschaft eigenmächtig und in illegaler Weise ihrer Verpflichtung Steuern zu zahlen entziehen, so müssen die übrigen Mitglieder der Gesellschaft den entstehenden Fehlbetrag begleichen. Dies führt zu einer ungerechten Benachteiligung ehrlicher BürgerInnen, der entgegengewirkt werden muss.

Es ist bekannt, dass jedeR vom Staat beschäftigte WirtschaftsprüferIn ein Vielfaches ihres/seines Gehalts für den Staat erwirtschaftet. Mit jeder und jedem zusätzlichen Wirtschafts- und SteuerprüferIn erhöhen sich somit die Einnahmen des Staates. Zudem wird die Steuergerechtigkeit erhöht, da für Betrüger das Risiko der Entdeckung steigt. Dem oft kommunizierten, begründetem Gefühl „kleiner“ SteuerzahlerInnen, dass das gegenwärtige System dazu führe, dass Wohlhabende der Zahlung von Steuern entgehen können, währen die breite Masse der Bevölkerung aber auf ihr sehr viel geringeres Einkommen die vollen Steuern bezahlen muss, kann somit entgegengewirkt werden.

Mit einer größeren Zahl von Betriebs- und Steuerprüfern werden also sowohl die Einnahmen des Staates als auch das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung steigen.

Starke Maßnahmen zur Aufdeckung illegal versteckter Vermögenswerte und anderer Maßnahmen des Steuerbetrugs werden vor allem damit begründet, dass solche illegalen Aktivitäten eine Erhöhung der Steuersätze nach sich ziehen. Wenn sich einzelne Mitglieder der Gesellschaft eigenmächtig und illegal einer Besteuerung entziehen, müssen die übrigen Mitglieder der Gesellschaft den Differenzbetrag aufbringen.

Ebenso muss der Umkehrschluss gelten: Wenn es gelingt die Steuerehrlichkeit zu steigern und somit das Steueraufkommen zu erhöhen, so müssen durch die Mehreinnahmen zuerst die Staatsschulden bis auf max 60% des BIP reduziert werden und danach die Steuern in entsprechender Weise sinken.

Wir fordern den Einsatz von mehr SteuerfanderInnen und BetriebsprüferInnen bei den Finanzämtern der Länder. Es soll eine bundeseinheitliche Regelung gefunden werden, welche die Länder entweder verpflichtet eine Mindestzahl von SteuerfahnderInnen und BetriebsprüferInnen einzustellen, oder zumindest Anreize schafft die Zahl der SteuerfahnderInnen und BetriebsprüferInnen zu erhöhen. Ebenso soll die Regelung sicherstellen, dass eine einschränkende Einflussnahme von politischen AkteurInnen auf die Arbeit von Steuer- und BetriebsprüferInnen verhindert.